HinweisgeberInnenschutzgesetz

Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG)

Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, sind lt. dem HschGes verpflichtet, eine vertrauliche interne Meldestelle zur Verfügung zu stellen.

Um mögliches Fehlverhalten, das im beruflichen Kontext bekannt wird, frühzeitig zu erfahren und diesem entgegenzuwirken, steht ab sofort ein unabhängiger Rechtsanwalt, nämlich die Rechtsanwaltskanzlei Matutis, als unsere interne Meldestelle zur Verfügung. An sie können vertrauliche Hinweise gegeben werden. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung    eines transparenten und integren Arbeitsumfelds. Eine Meldung kann anonym oder unter Angabe   der eigenen Identität gemacht werden. Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz der persönlichen Daten und Informationen.

Um einen Hinweis einzureichen, gibt es mehrere Optionen zur Auswahl:

- Nutzung des Formulars auf der Website https://anwaltliche-meldestelle.at

- Kontakt per E-Mail an hinweis@anwaltliche-meldestelle.at

- Telefon oder nach Terminvereinbarung persönlich Vereinbarung: +43 6245 20311

 

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz, zur internen Meldestelle, zu den neben der internen Meldestelle möglichen externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Website unserer internen Meldestelle: https://anwaltliche-meldestelle.at

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einführung der internen Meldestelle einer vertrauensvollen Arbeitsumgebung dienen soll, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen. Wichtig zu erwähnen ist, dass nur Hinweise auf Rechtsverletzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit dem besonderen Schutz des HSchGes unterliegen.